Finanzieller Engpass wegen Corona? Das können Sie tun

22.06.2021 - Die Corona-Pandemie bringt nicht nur Einschränkungen des sozialen Lebens, sondern für viele von uns auch konkrete finanzielle Einbußen mit sich. Kurzarbeit, Jobverlust oder Auftragseinbrüche für Selbstständige können sich auf die Dauer des gesellschaftlichen Lockdowns fatal auswirken.

 


 

Damit Betroffene in dieser Krise nicht auch noch ihre Wohnung verlieren oder ohne Strom oder Heizung dastehen mussten, gab es im vergangenen Jahr Regelungen, die das verhindern sollten. Nun geht die Krise aber schon ins zweite Jahr, alle Zahlungsaufschub-Fristen sind verstrichen. Seit Juli 2020 mussten Miete, Strom, Wasser, Gas und Versicherungen wieder normal bezahlt und gestundete Zahlungen nachgeliefert werden; auch Unternehmen konnten nicht länger ihre Zahlungen aus Dauerschuldverhältnissen aufschieben.
Seit Juli 2020 können Vertragspartner ihr ausstehendes Geld einfordern und bei Verzug Mahnungen schreiben, Mahngebühren verlangen, Inkassobüros einschalten und letztlich den Vertrag kündigen.


Das können Sie auch jetzt noch unternehmen:

Etliche Versicherungsgesellschaften sind bereit, auch weiterhin eine zinsfreie Stundung der Beiträge zu gewähren. Hierfür sollte man sich per Mail an die Versicherung wenden und die Stundung beantragen.
Wer seine Miete nicht bezahlen kann, sollte schnellstmöglich Wohngeld oder Grundsicherung beantragen. Für das Wohngeld zählen das Einkommen der letzten sechs Monate, die Miethöhe und die Anzahl der Familienmitglieder. Gespartes Vermögen bis zu 60.000 Euro bleibt unberücksichtigt. Das Wohngeld deckt nicht die gesamte Miete, aber einige Hundert Euro sind es im Schnitt doch. Leider gibt es die Unterstützung nicht rückwirkend, sondern immer erst ab dem Monat, in dem der Antrag abgegeben wurde.
Als von der Kurzarbeit Betroffene*r oder Selbstständige*r kann man Grundsicherung beantragen. Der Zugang hierzu wurde vereinfacht, der Antrag wird vom Jobcenter entgegengenommen. Im ersten Halbjahr 2021 erhält man darüber hinaus einen einmaligen Corona-Zuschlag von 150 Euro.


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