Unwetterschäden: Sofort Meldung bei Ihrer Versicherung!

03.09.2018 - Naturereignisse mit Schadensfolgen häufen sich. Vollgelaufene Keller oder vom Sturm abgedeckte Dächer: Unwetterschäden sollten unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Achtung: Nicht alle Schäden sind automatisch abgedeckt!


Gebäudeversicherungen übernehmen in der Regel nicht alle Unwetterschäden an Häusern und Wohnungen. Schäden durch Überschwemmungen z.B. werden nur getragen, wenn zuvor eine Elementarschadenversicherung zusätzlich vereinbart wurde.

Das gilt auch für die Wohnungseinrichtung und die Hausratversicherung. Folgeschäden durch Hagel oder Wasserschäden durch geplatzte Leitungen werden abgedeckt, Überflutungen von außen aber in der Regel nicht. Auch hier muss ergänzend eine Option für die Abdeckung von Elementarschäden vereinbart worden sein.

Bei Ihrem Kfz und daran entstandenen Schäden kommt die Teilkaskoversicherung auf. Das gilt zum Beispiel für Beulen durch Hagelschlag. Auch Überschwemmungen in Tiefgaragen werden abgedeckt, nicht aber Überflutungsschäden, wenn der Autofahrer sich selbst fahrlässig in Gefahr begeben hat - indem er zum Beispiel eine überschwemmte Fahrbahn benutzt.

In jedem Fall muss der Versicherer schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt werden, noch bevor Aufträge an Handwerker vergeben werden. Undichte Stellen müssen zur Schadensbegrenzung abgedichtet werden und eine Dokumentation in Schrift und Fotos ist sinnvoll.

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