Finanzen und Versicherungen – das sind die wichtigsten neuen Regelungen im Jahr 2018

Von der Geldanlage über die Kfz-Versicherung bis zur Altersvorsorge gibt es eine Menge Veränderungen. Wir zeigen Ihnen, wo Sie sparen und wo Sie Geld herausholen können.


Finanzen und Versicherungen

Der Versicherungsmarkt wird transparenter

Besseren Verbraucherschutz und höhere Markttransparenz hat die EU-Finanzmarktrichtlinie ins Visier genommen. Ab dem nächsten Jahr haben Sie das verbriefte Recht, von Ihrem Anlageberater umfassend und dem Standard gemäß informiert zu werden. Ihre Kommunikation mit Ihrem Berater, ob schriftlich oder telefonisch, wird dokumentiert.

Für uns ist dies übrigens keine große Neuerung – wir leben diesen Servicegedanken schon immer. Vereinbaren Sie gerne schon heute mit Ihrem Ansprechpartner einen passenden Termin für 2018.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze steigt

2018 steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 52.200 Euro auf 53.100 Euro. Angestellte, deren Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro steigt, haben die Wahl, ob sie sich weiter gesetzlich oder privat versichern wollen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem FG-Ansprechpartner, welche Vorteile Ihnen eine private Krankenversicherung bieten kann.

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Altersvorsorge

Die Betriebsrente wird künftig attraktiver

Das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz macht die betriebliche Altersvorsorge für Sie nun noch attraktiver. Als Arbeitnehmer stehen Ihnen ab 2019 bis zu 34 €* monatlich zusätzliche Förderung vom Arbeitgeber zu. Sind Sie ein sogenannter Geringverdiener (Bruttoeinkommen unter 2200 €), können unter Umständen weitere 40 € monatlich hinzukommen.

Nutzen Sie bereits diese attraktive Form der Entgeltumwandlung, so erhöht sich der Förderrahmen für Sie ab 01.01.2018 deutlich.

Um sich hier einen Überblick über die neuen Fördermöglichkeiten zu verschaffen, vereinbaren Sie noch heute einen Servicetermin mit Ihrem Ansprechpartner. Denn sonst verschenken Sie womöglich Geld, das Ihnen künftig zusteht.

*15% des Maximalbeitrages von 4% der Beitragsbemessungsgrenze GRV West 2018

Basis-Rente und Riester

Der Sonderausgabenabzug steigt bei der Basisrente um zwei Prozentpunkte. Zudem erhöht sich der maximale Förderrahmen in der Basisrente um 446 €* pro Jahr. Lassen Sie sich diese „Steuergeschenke“ nicht entgehen. Vereinbaren Sie noch heute einen Servicetermin mit Ihrem Ansprechpartner, um lohnenswerte Steuervorteile ideal nutzen zu können.

*von 23362 auf 23712 € p.a.

Bei der Riesterrente erhöht sich die Grundzulage von 154 € auf 175 €. Nutzen Sie bereits die Riesterrente, lassen Sie sich diesen Vorteil nicht entgehen. Nutzen Sie diese Vorteile noch nicht, vereinbaren Sie noch heute einen Servicetermin mit Ihrem Ansprechpartner, um sich bereits jetzt Ihre Förderung von morgen sichern kann.


Investmentfonds

Neue Besteuerungsmodelle nach Vorgabe der EU

Die EU verlangt von der deutschen Steuerbehörde die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds. Künftig wird bei der Besteuerung von Investmentfonds schon auf Fondsebene zugegriffen. Die Steuerpflicht trifft ab 2018 erstmals inländische Dividenden und Mieterträge sowie Veräußerungsgewinne von inländischen Immobilien. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, wird es je nach Fonds unterschiedliche Teilfreistellungen geben.

Kein Bestandsschutz mehr für Altanleger

Vor 2009 erworbene Anteile aus Investmentfonds werden in Zukunft nicht mehr steuerfrei sein. Der bisherige Bestandsschutz gilt nur noch für fondsgebundene Lebensversicherungen, deren Verträge vor 2005 geschlossen wurden. Wer seine Freibeträge nutzt, sollte daran denken, dass sie pro Anleger, nicht pro Fonds gelten. Ehepaare verfügen also über den doppelten Freibetrag.


Familie

Verkürzte Antragsfristen für Kindergeldanträge

Aufgepasst auf die kürzeren Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge, die ab 2018 gelten. Kindergeld kann ab dem nächsten Jahr nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Die alte Festsetzungsfrist von vier Jahren kann man aber noch nutzen, indem man seinen Kindergeldantrag bis zum 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse einreicht.


Kfz-Versicherung

Haftpflicht und Kasko werden neu angepasst

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) stuft 2018 die Typ- und Regionalklassen für Kfz-Versicherungen neu ein. Dies betrifft etwa 25 Prozent aller Pkw-Typen, bei der Kaskoversicherung ist sogar die Hälfte aller Pkw betroffen.

Sollten Sie von der Anpassung betroffen sein, können Sie noch bis zum 30. November Ihre Kfz-Versicherungen kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ein Tarifvergleich lohnt sich immer, Neukunden bekommen oft günstigere Tarife als Bestandskunden.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Typklasse. Eine Beitragserhöhung durch Umstufung in eine höhere Typklasse verleiht Ihnen ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.


Immobilien

Reformation des Bauvertragsrechts bringt mehr Sicherheit

Das überarbeitete Bauvertragsrecht punktet ab 2018 mit drei wesentlichen Verbesserungen:

  • Verbindliche Angaben über Bauzeit und Fertigstellung gehören ab jetzt in den Bauvertrag.
  • Das Bauunternehmen ist verpflichtet, vorab eine detaillierte Baubeschreibung mit Überblick über Leistungen und Materialien anzufertigen.
  • Der private Bauherr hat künftig bei Bauverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, vorausgesetzt, der Vertrag wurde nicht über einen Notar geschlossen.

Gut zu wissen: Diese Regelungen zum Schutz Ihrer Interessen als Anleger leben wir bereits seit Jahren – sie sind auch ohne gesetzliche Vorgaben längst Bestandteil unserer Vertragsrahmen.


Banking

Neue AGB - Europaweit vereinheitlichte Regeln für den Zahlungsverkehr

Ab Mitte Januar gelten die europaweit einheitlichen Regeln für den Zahlungsverkehr auch in unserem Land.

  • Die Haftungsgrenze wird gesenkt
    Die Haftungsgrenze bei einem Missbrauch Ihrer Bank- oder Kreditkarte oder der Online-PIN/TAN wird künftig auf 50 Euro gesenkt – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Keine Sperrung bei Vorreservierung
    Bis dato konnten Autovermietungen und Hotels bei Ihrer Buchung einen bestimmten Betrag als Sicherheit auf Ihrem Konto vorübergehend sperren lassen. Hierzu bedarf es ab dem nächsten Jahr Ihrer Zustimmung.
  • Online-Zahlungen über Dienstleister
    Im Online-Zahlungsverkehr können Sie künftig Drittanbieter per PIN und TAN damit beauftragen, Zahlungen vorzunehmen und Kontoinformationen abzurufen. Auch solche Dienstleister unterliegen nämlich neuerdings der Bankenaufsicht.

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